Versammlung der Einwohnergemeinde Finsterhennen
Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr, im Mehrzweckraum des Schulhauses Finsterhennen
Traktanden
1. Budget 2025
Beschlussfassung über:
a) Die Festsetzung der Steueranlage für die Gemeindesteuern (natürliche und juristische
Personen);
b) die Festsetzung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuer;
c) das Budget.
2. Verschiedenes
Das Budget 2025 liegt vom 13. November 2024 bis 26. November 2024 während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Erläuterungen zum Geschäft ist der Vorschau zu entnehmen, welche allen Haushaltungen ca. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen und Beschwerden in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet bei der Regierungsstatthalterin Seeland einzureichen (Art. 60 ff VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Finsterhennen Wohnsitz haben.
Versammlung der Einwohnergemeinde Finsterhennen
Donnerstag, 17. Oktober 2024, 19.30 Uhr, im Mehrzweckraum des Schulhauses Finsterhennen
Traktanden
1. Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023
2. Beschlussfassung über die Teilrevision des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Finsterhennen vom 8. November 2011 (Art. 4, Art. 13 und Art. 25)
3. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum 1 und 2 liegen vom 17. September 2024 bis 16. Oktober 2024 während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Vorschau zu entnehmen, welche allen Haushaltungen ca. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen und Beschwerden in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet bei der Regierungsstatthalterin Seeland einzureichen (Art. 60 ff VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Finsterhennen Wohnsitz haben.
Das Protokoll der Versammlung vom 17. Oktober 2024 liegt vom 25. Oktober 2024 bis
23. November 2024 öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Zehntenweg 3
2577 Finsterhennen
Telefon 032 396 12 77
E-Mail gemeinde(at)finsterhennen.ch
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