Gemeindeversammlung vom 03.06.2026
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, im Mehrzweckraum des Schulhauses Finsterhennen
Traktanden
1. Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025
2. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen vom 8. Mai 2026 bis 2. Juni 2026 während den Schalteröffnungszeiten oder online auf der Website der Gemeinde öffentlich auf. Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Vorschau zu entnehmen, welche allen Haushaltungen ca. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen und Beschwerden in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet bei der Regierungsstatthalterin Seeland einzureichen (Art. 60 ff VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Finsterhennen Wohnsitz haben.
Das Protokoll der Versammlung vom 26. November 2025 lag vom 4. Dezember 2025 bis
2. Januar 2026 im Büro der Gemeindeverwaltung Finsterhennen öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 3. Juni 2026 liegt vom 11. Juni 2026 bis
10. Juli 2026 öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.
Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Zehntenweg 3
2577 Finsterhennen
Telefon 032 396 12 77
E-Mail gemeinde(at)finsterhennen.ch
Zum Kontaktformular
Online-Schalter

Formulare, Dokumente und Flugblätter
Hier finden Sie die wichtigsten Reglemente und Dokumente der Einwohnergemeinde Finsterhennen.
Verwaltung


