Ab 1. Juli 2025: Rücknahme aller Kunststoffsammelsäcke der VSPR-Sammelsysteme und von RecyPac
Ab dem 1. Juli 2025 können alle Kunststoffsammelsäcke der VSPR-zertifizierten Anbieter und von RecyPac an rund 1000 Sammelstellen in der ganzen Schweiz kostenlos abgegeben werden – unabhängig davon, wo die Säcke gekauft wurden.
Diese neue Regelung vereinfacht die Rücknahme. So soll die Sammlung von Haushaltkunststoffen weiter gefördert werden.
Finsterhennen, 23.06.2025
Tipps für den Umgang mit Hitze und hohen Temperaturen
Heisse Sommertage und anhaltende Hitzeperioden kommen immer häufiger vor und können den Körper stark beanspruchen. Durch ein angepasstes Verhalten lässt sich das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen jedoch deutlich verringern. Hier finden Sie nützliche Hinweise und Tipps zum richtigen Umgang mit Hitze.
Finsterhennen, 18.06.2025
Öffnungszeiten während den Sommerferien
Die Verwaltung ist während den Sommerferien wie folgt geöffnet:
7. Juli 2025 – 20. Juli 2025 gelten die gewohnten Öffnungszeiten.
21. Juli 2025 – 10. August 2025 bleibt die Verwaltung für die Öffentlichkeit geschlossen.
Ab Montag, 11. August 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Finsterhennen, 16.06.2025
Liberalisierung Feuerungskontrollen ab 1. August 2025
Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen können ab 1. August 2025 frei wählen, wer die Kontrollen bei ihrer Heizung durchführen soll. Gleichzeitig übernimmt der Kanton den Vollzug der Kontrollen von den Gemeinden.
Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer beauftragen ein vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen mit der Feuerungskontrolle. Dieses führt die Messungen durch und übermittelt diese dem AUE, welches die Resultate beurteilt und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen verfügt.
Die Gemeinden haben ab dem 31. Juli 2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr zu erfüllen. Die Verträge mit den Kontrollorganen werden bis dahin gekündigt und die entsprechenden Gebührenreglemente aufgehoben.
Informationen zur Feuerungskontrolle können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen oder über die E-Mail-Adresse feuerungskontrolle(at)be.ch beim AUE angefordert werden.
Finsterhennen, 02.06.2025
Erinnerung Kehrichtentsorgung über Auffahrt
Aufgrund der kommenden Festtage (Auffahrt) wird der gewohnte Abfuhrtag von Donnerstag auf Freitag, 30. Mai 2025 verschoben.
Finsterhennen, 22.05.2025
Infoveranstaltung invasive Neophyten
Die Gemeinde Erlach organisiert am 22. Mai 2025 um 19.00 Uhr einen Infoabend zum Thema invasive Neophyten. Alle Einwohner:innen aus dem ehemaligen Amt Erlach sind herzlich eingeladen am Anlass teilzunehmen: Einladungsflyer
Finsterhennen, 13.05.2025
Invasive asiatische Hornisse
Vor zwanzig Jahren wurde die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse (Vespa Velutina) nach Südwestfrankreich eingeschleppt und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr wurde sie nun im Kanton Bern gesichtet und erste Nester konnten zerstört werden.
Um die Verbreitung dieser gebietsfremden Art möglichst zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Das Vorgehen dazu kann hier entnommen werden.
Finsterhennen, 21.03.2025
Neugestaltung Gemeinschaftsgrabanlagen Friedhof Siselen
Vorgesehene Änderungen können Sie hier einsehen.
Finsterhennen, 06.03.2025
Information Nachtarbeit Kiesgrube Uf der Höchi
In den Nächten von Dienstag, 4. März 2025, bis Donnerstag, 6. März 2025, 06.00 Uhr, finden in der Kiesgrube Uf der Höchi Nachtarbeiten durch die Firma Hurni AG statt.
Diese Arbeiten müssen aus verkehrstechnischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen in der Nacht ausgeführt werden. Die Nachtarbeiten wurde durch den Kanton bewilligt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Finsterhennen, 04.03.2025
910 Kilogramm Haushaltkunststoffe gesammelt
Die Gemeinde Finsterhennen hat im Rahmen des Berner Projekts "Bring Plastic Back" im Jahr 2024 insgesamt 910 kg Haushaltkunststoff gesammelt und dem Recycling zugeführt. Das Projekt ist Teil eines kantonal einheitlichen Sammelsystems, das seit Mai 2023 in 204 Berner Gemeinden aktiv ist und 637.242 Menschen erreicht. Bis 2024 wurden insgesamt 1910 Tonnen Kunststoff gesammelt. In Finsterhennen wurde durch das Recycling 455 kg Neumaterial eingespart, was 1365 l Erdöl ersetzte. Zudem wurde CO2-Emissionen in Höhe von 2575 kg vermieden. Der Erfolg des Systems hat auch im Kanton Solothurn zur Einführung geführt.
Finsterhennen, 25.02.2025
Feuerwehrübung beim Schulhaus Finsterhennen
Am Mittwoch, den 19. März 2025, findet ab 18:00 Uhr beim Schulhaus Finsterhennen (Dorfstrasse 19) eine von der Feuerwehr Regio Müntschemier - Siselen geplante und koordinierte Feuerwehrübung statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Kenntnisnahme.
Finsterhennen, 24.02.2025
Info jährlicher Sirenentest
Am Mittwoch, 5. Februar 2025 findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt.
Ausgelöst wird um 13:30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Vielen Dank für das Verständnis.
Finsterhennen, 05.02.2025
Stimmausschussmitglieder Abstimmung vom 09.02.2025
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 12. Dezember 2024, gestützt auf die Verordnung über die politischen Rechte (PRV), Art. 36 Abs. 1, folgende Personen als Stimmausschussmitglieder für den kommenden Abstimmungssonntag (20. Februar 2025) gewählt:
- Marcel Bergauer
- Christian Probst
- Andreas Schneiter
Finsterhennen, 21.01.2025
Energiespartipp zum Thema "Getrennte Wärmeerzeuger"
Die Öffentliche Energieberatung Seeland hat einen neuen Energiespartipp zum Thema "Getrennte Wärmeerzeuger" veröffentlicht. Hier finden Sie der entsprechende Beitrag.
Für weitere Informationen, können Sie sich gerne direkt bei der Öffentlichen Energieberatung Seeland melden: 032 322 23 53 / info(at)energieberatung-seeland.ch.
Finsterhennen, 06.11.2024
Einführung «Gemischte Kunststoffsammlung» in der Abfallsammelstelle Finsterhennen
Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Diese Wertstoffe gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit dem Sammelsack-System «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 wird dieses System als Teil des Berner Sammelprojekts mit den kostenpflichtigen Säcken für die Bevölkerung auch in den Gemeinden Siselen und Finsterhennen eingeführt.
Die gefüllten Säcke werden in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen entgegengenommen. Die 35L-Sammelsäcke sowie auch die 60L-Sammelsäcke werden in Zukunft auf der Gemeindeverwaltung Finsterhennen erhältlich sein. Sie erhalten zu gegebenem Zeitpunkt genauere Informationen bezüglich der Einführung der gemischten Kunststoffsammlung.
Was gehört in den Sammelsack?
• Folien aller Art: Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli...
• Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspuler...
• Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Fruchte-/Obst- und Fleischschalen...
• Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher...
• Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen...
• Getränkekarton (Tetra Pak)
Was gehört weiterhin in den Kehrichtsack?
• Stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade
• Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr
• Spielzeug, Gartenschläuche, usw.
Finsterhennen, 04.04.2024
Mehr Lebensraum für Bienen
Den Imkern bereitet der massive Rückgang der Insektenmasse in den letzten Jahren grosse Sorgen. Sie möchten deshalb auch dieses Jahr auf die Notwendigkeit zur Schaffung von mehr Lebensraum für Bienen, Wildbienen und andere Insekten hinweisen und möglichst viele motivieren etwas dafür zu tun.
Wir machen in beiliegendem Text auf die Aktion Blühflächen von Bienen Schweiz aufmerksam die weiterhin läuft. Privatpersonen, Landwirte und Unternehmen können über die Homepage https://floris.bienen.ch/
für den Aufbau von Blühflächen spenden oder geeignete Flächen auf ihren Grundstücken anmelden, deren Aufbau dann unterstützt werden kann.
Finsterhennen, 28.03.2024
Steuererklärungsdienst pro Senectute
Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus.
Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Unsere Fachpersonen füllen Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus. Wenn Sie nicht mobil sind, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und erledigen das Ausfüllen vor Ort.
Finsterhennen, 25.01.2024
Asiatische Hornisse erkennen und melden
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.
Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. Im angehängten Schreiben des Cercle Exotique Nordwestschweiz und in den Beilagen finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).
Aufruf Meldung Asiatsiche Hornisse
Finsterhennen, 04.05.2023
Einführung KulturLegi in der Sozialregion Erlach
Finsterhennen ist seit Anfang Jahr Partner der KulturLegi und bietet Menschen mit schmalem Budget Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten und im Gesundheitsbereich.
Folgende Personen sind für ein Ausweis der KulturLegi bezugsberechtigt:
- Sie beziehen öffentliche Sozialhilfe
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen
- Sie leben finanziell eigenständig, müssen jedoch mit dem sozialen Existenzminimum auskommen
Mehr Informationen und wie Sie den KulturLegi-Ausweis beantragen können, finden Sie auf folgender Website: https://www.kulturlegi.ch/kanton-bern/kulturlegi-beantragen/was-ist-die-kulturlegi
Kantonales Energiegesetz - Änderungen
Änderungen, welche für Gebäudebesitzende wissen sollten
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzer*innen sind nachfolgende Informationen wichtig:
Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Notfalltreffpunkt; Information an die Bevölkerung
Die Gemeinde Finsterhennen hat per 01.10.2022 das Konzept «Notfalltreffpunkte Kanton BE» in Betrieb genommen. Die Notfalltreffpunkte (NTP) ermöglichen in Katastrophen oder Notlagen sowie bei einem flächendeckenden Ausfall der Kommunikationsmittel den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung.
In Katastrophen und Notlagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten.
Jeder Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall mit einem orange-blauen Logo gekennzeichnet. Die NTP befinden sich an einem zentralen Standort der Gemeinde, so dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung innert 15 bis 30 Minuten erreichbar sind.
Sollte ein ausserordentliches Ereignis eintreten, wird der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte aufgenommen und via Radio, Fernsehen, Alertswiss oder über Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.
Für die Gemeinde Finsterhennen befindet sich der nächste Notfalltreffpunkt
Zivilschutzanlage / öffentlicher Schutzraum
Brüelmattenweg 4
2577 Finsterhennen
Informationen zu den Notfalltreffpunkten und zur Notfallplanung sind unter www.notfalltreffpunkt.ch ersichtlich oder bei der Wohngemeinde über ein Flugblatt einsehbar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde.
Dienstleistungsangebot von Pro Senectute Kanton Bern
Älter werden wir ein Leben lang. In jeder Lebensphase verändern sich die Fragestellungen. Pro Senectute Kanton Bern kennt die Antworten bei Fragen rund ums Alter!
Hier finden Sie detaillierte Information zum Thema Älterwerden.
Finsterhennen, 16.08.2022
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Zehntenweg 3
2577 Finsterhennen
Telefon 032 396 12 77
E-Mail gemeinde(at)finsterhennen.ch
Zum Kontaktformular
Online-Schalter

Formulare, Dokumente und Flugblätter
Hier finden Sie die wichtigsten Reglemente und Dokumente der Einwohnergemeinde Finsterhennen.
Verwaltung
