Information Wasserleitungsbruch Chappelenacherweg
Aufgrund eines unerwarteten Wasserleitungsbruchs muss ein Abschnitt des Chappelenacherwegs am Freitag, 08.11.2024 gesperrt werden. Details dazu finden Sie hier.
Finsterhennen, 06.11.2024
Energiespartipp zum Thema "Getrennte Wärmeerzeuger"
Die Öffentliche Energieberatung Seeland hat einen neuen Energiespartipp zum Thema "Getrennte Wärmeerzeuger" veröffentlicht. Hier finden Sie der entsprechende Beitrag.
Für weitere Informationen, können Sie sich gerne direkt bei der Öffentlichen Energieberatung Seeland melden: 032 322 23 53 / info(at)energieberatung-seeland.ch.
Finsterhennen, 06.11.2024
Stimmausschussmitglieder Abstimmung vom 24.11.2024
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 22. August 2024, gestützt auf die Verordnung über die politischen Rechte (PRV), Art. 36 Abs. 1, folgende Personen als Stimmausschussmitglieder für den kommenden Abstimmungssonntag (24. November 2024) gewählt:
- Marcel Bergauer
- Karin Wüthrich
- Andreas Schneiter
- Bruno Heiniger
Finsterhennen, 28.10.2024
Aus den Verhandlungen der Gemeindeversammlung vom 17.10.2024
Am 17. Oktober 2024 fand die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Finsterhennen statt, bei der 21 Stimmberechtigte (6 %) anwesend waren. Einstimmig wurde die Jahresrechnung 2023 genehmigt, die einen Ertragsüberschuss des Gesamthaushaltes von CHF 180‘609.95 aufweist.
Zudem wurde oppositionslos die Teilrevision des Organisationsreglements beschlossen. Die Anpassung betrifft die Unterschriftsberechtigung sowie die Erhöhung der Kreditkompetenz des Gemeinderats von CHF 40'000.00 auf CHF 60'000.00. Das fakultative Referendum kann neu für Kreditbeschlüsse des Gemeinderats von über CHF 60'000.00 bis CHF 100'000.00 ergriffen werden.
Finsterhennen, 18.10.2024
Stimmausschussmitglieder Abstimmung vom 22.09.2024
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 5. September 2024, gestützt auf die Verordnung über die politischen Rechte (PRV), Art. 36 Abs. 1, folgende Personen als Stimmausschussmitglieder für den kommenden Abstimmungssonntag (22. September 2024) gewählt:
- Marcel Bergauer
- Christian Probst
- Bernhard Bürgi
Finsterhennen, 04.09.2024
Tag der betreuenden Angehörigen 2024
Mit dem interkantonalen Tag der betreuenden Angehörigen vom 30. Oktober 2024 soll das grosse Engagement von Personen, die sich für ihre Angehörigen einsetzen, gewürdigt werden. Auch der Kanton Bern will erneut ein Zeichen setzen und den wertvollen Beitrag von betreuenden Angehörigen verdanken.
Die «Caféreihe», die letztes Jahr stattfand, wird auch dieses Jahr in verschiedenen Regionen des Kantons wiederholt, vom Verein Silbernetz (Projekt Malreden) betreut und vom kantonalen Entlastungsdienst sowie vom SRK begleitet. In den zwei Wochen vor dem interkantonalen Tag der betreuenden Angehörigen werden betreuende Angehörige die Möglichkeit erhalten, sich in «Austausch-Cafés» mit Gleichgesinnten auszutauschen und zu vernetzen. Im Rahmen dieser Aktion offeriert der Kanton Bern den betreuenden Angehörigen Kaffee und Kuchen im jeweiligen «Café». Die Lokalitäten der Austausch-Cafés und die jeweiligen Daten können Sie hier entnehmen.
Die Abschlussveranstaltung der «Caféreihe» wird am 30. Oktober 2024 in Form eines abwechslungsreichen «Abschluss-Cafés» mit einer Schifffahrt über den Thunersee ausgetragen. Auch hier erhalten betreuende Angehörige wiederum ausreichend Gelegenheit, sich bei Kaffee und Kuchen untereinander und mit Vertretenden von Fachorganisationen auszutauschen.
Finsterhennen, 03.09.2024
Energiespartipp Warmwasser
Hier finden Sie Energiespartipps zum Thema Stromverbrauch von Haushaltsgeräten.
Finsterhennen, 21.08.2024
Erinnerung Kehrichtentsorgung 1. August 2024
Aufgrund des Nationalfeiertages, wird der gewohnte Abfuhrtag von Donnerstag, auf Freitag, 2. August 2024 verlegt. Es ist wichtig, dass der Kehricht bereits um 7:00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht.
Finsterhennen, 24.07.2024
Information zum 1. August 2024
Da in diesem Jahr keine Feierlichkeit in den Dörfern Finsterhennen und Siselen stattfinden, möchten wir dennoch auf die Brandgefahr hinweisen.
Es gelten folgende Regeln zur Verhütung von Unfällen und Bränden:
Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass für Personen und Sachen keine Gefährdung entsteht. Es darf nur im Freien und in genügender Entfernung von Personen, Gebäuden und jeglichem brennbaren Material entzündet werden. Die Eltern werden ersucht, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen und über die möglichen Brandgefahren aufzuklären. Raketen sind nur in offenes Gelände, unter besonderer Beachtung der Wind- und Fallrichtung, abzuschiessen. Lampions nicht unbeaufsichtigt lassen. Wenn heisses und trockenes Wetter herrscht, ist doppelt Vorsicht geboten. Denken sie bitte auch an die Tierwelt. Überreste von abgebranntem Feuerwerk sind ordnungsgemäss zu entsorgen und nicht im öffentlichen Raum liegen zu lassen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Finsterhennen, 24.07.2024
Information über erneute Nachtarbeit Kiesgrube Uf der Höchi
In der Zeit vom 02.07.2024 - 10.07.2024 finden in der Kiesgrube Uf der Höchi wieder vereinzelt Nachtarbeiten statt. Diese Arbeiten müssen aus verkehrstechnischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen in der Nacht ausgeführt werden.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Finsterhennen, 02.07.2024
Spülarbeiten öffentliche Kanalisation
Gemäss dem Unterhaltsplan für die öffentlichen Kanalisationen wird die Gemeinde Finsterhennen im Juli die kommunalen Kanalisationen spülen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie hier.
Finsterhennen, 24.06.2024
Information Nachtarbeit Kiesgrube Uf der Höchi
In den Nächten von Mittwoch, 19. Juni 2024, bis Freitag, 21. Juni 2024, 07.00 Uhr, finden in der Kiesgrube Uf der Höchi Nachtarbeiten durch die Firma Hurni AG statt.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Finsterhennen, 19.06.2024
Stimmausschussmitglieder Abstimmung vom 09.06.2024
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 18. Januar 2024, gestützt auf die Verordnung über die politischen Rechte (PRV), Art. 36 Abs. 1, folgende Personen als Stimmausschussmitglieder für den kommenden Abstimmungssonntag (9. Juni 2024) gewählt:
- Marcel Bergauer
- Bernhard Bürgi
- Karin Wüthrich
Finsterhennen, 29.05.2024
Unterhaltsarbeiten am Gleis Ipsach bis Brüttelen
Die Aare Seeland mobil AG führt zwischen Ipsach und Brüttelen Unterhaltsarbeiten am Gleis aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie hier.
Finsterhennen, 23.05.2024
Verschiebung Kehrichtabfuhr an Auffahrt
Aufgrund der kommenden Festtage findet die Kehrichtentsorgung in der Auffahrtswoche ausnahmsweise erst am Freitag, 10. Mai 2024 statt. Es ist wichtig, dass der Kehricht bereits um 7:00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Finsterhennen, 19.04.2024
Einführung «Gemischte Kunststoffsammlung» in der Abfallsammelstelle Finsterhennen
Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Diese Wertstoffe gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit dem Sammelsack-System «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 wird dieses System als Teil des Berner Sammelprojekts mit den kostenpflichtigen Säcken für die Bevölkerung auch in den Gemeinden Siselen und Finsterhennen eingeführt.
Die gefüllten Säcke werden in der Abfallsammelstelle in Finsterhennen entgegengenommen. Die 35L-Sammelsäcke sowie auch die 60L-Sammelsäcke werden in Zukunft auf der Gemeindeverwaltung Finsterhennen erhältlich sein. Sie erhalten zu gegebenem Zeitpunkt genauere Informationen bezüglich der Einführung der gemischten Kunststoffsammlung.
Was gehört in den Sammelsack?
• Folien aller Art: Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli...
• Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspuler...
• Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Fruchte-/Obst- und Fleischschalen...
• Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher...
• Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen...
• Getränkekarton (Tetra Pak)
Was gehört weiterhin in den Kehrichtsack?
• Stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade
• Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr
• Spielzeug, Gartenschläuche, usw.
Finsterhennen, 04.04.2024
Mehr Lebensraum für Bienen
Den Imkern bereitet der massive Rückgang der Insektenmasse in den letzten Jahren grosse Sorgen. Sie möchten deshalb auch dieses Jahr auf die Notwendigkeit zur Schaffung von mehr Lebensraum für Bienen, Wildbienen und andere Insekten hinweisen und möglichst viele motivieren etwas dafür zu tun.
Wir machen in beiliegendem Text auf die Aktion Blühflächen von Bienen Schweiz aufmerksam die weiterhin läuft. Privatpersonen, Landwirte und Unternehmen können über die Homepage https://floris.bienen.ch/
für den Aufbau von Blühflächen spenden oder geeignete Flächen auf ihren Grundstücken anmelden, deren Aufbau dann unterstützt werden kann.
Finsterhennen, 28.03.2024
Stimmausschussmitglieder Abstimmungssonntag vom 3. März 2024
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 18. Januar 2024, gestützt auf die Verordnung über die politischen Rechte (PRV), Art. 36 Abs. 1, folgende Personen als Stimmausschussmitglieder für den kommenden Abstimmungssonntag (3. März 2024) gewählt:
- Marcel Bergauer
- Andreas Schneiter
- Christian Probst
Anmeldung für die Tagesschule 2024/2025
Ab sofort können Sie Ihr Kind für die Tagesschulmodule ab August 2024 anmelden.
Bitte machen Sie die Anmeldung online unter www.kibon.ch oder mit den Anmeldeformular bis spätestens am 18. März 2024.
Für Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat gerne telefonisch unter 032 396 12 77 zur Verfügung.
Finsterhennen, 05.02.2024
Steuererklärungsdienst pro Senectute
Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus.
Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Unsere Fachpersonen füllen Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus. Wenn Sie nicht mobil sind, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und erledigen das Ausfüllen vor Ort.
Finsterhennen, 25.01.2024
Sperrgutvignette mit Sicherheitsstanzung
Aufgrund von verschiedenen Rückmeldungen, dass Sperrgutvignetten ab bereitgestelltem Abfall abgetrennt und wiederverwendet wurden, hat die Müve entschieden, die Vignetten mit einer Sicherheitsstanzung zu versehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Finsterhennen, 21.12.2023
Aus den Verhandlungen der Gemeindeversammlung vom 29.11.2023
45 Stimmberechtigte oder 14% der stimmberechtigten Bevölkerung beschlossen einstimmig und ohne Diskussion das unbestrittene Budget 2024 mit einem Defizit im Allgemeinen Haushalt von
CHF 79'010.00. Die Steueranlage bleibt mit 1,8 und der Liegenschaftssteueransatz mit 1,5 o/oo gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Diskussionslos beschloss die Versammlung auch die Einsetzung der BDO AG in Biel als Revisionsstelle für die Dauer vom 01.01.2024 bis 31.12.2027.
Die Änderung des Anhangs I des Personalreglements vom 7. Dezember 2011 mit der Schaffung einer Stelle als Hauswart/in (technischer Dienst) wurde ohne weitere Einwände angenommen genauso wie die Totalrevision des Anhangs II mit der Anpassung von diversen Entschädigung.
Weiter beschloss die Versammlung das Aufgabenübertragungsreglement im Bereich Friedhof- und Bestattungswesen. Die Gemeindeverwaltung Siselen soll zukünftig die Dienstleistungen als Sitzgemeinde erbringen.
Für einen Teil des 5köpfigen Gemeinderates galt es per Ende 2023 infolge Ablauf der Amtsdauern für die neue Amtsdauer vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 Wahlen vorzunehmen. Das neue Gemeindepräsidium musste nach Stimmengleichheit im ersten Wahlgang zwischen Marcel Bergauer und Bernhard Bürgi im Los entschieden werden. Das Losglück ging an Marcel Bergauer. Er löst Marie-Theres Meier ab, die sich nach 9 Amtsjahren nicht mehr zur Wiederwahl stellt.
Für die weiteren Sitze gab es nur den Einervorschlag des Gemeinderates. So wurde Bernhard Bürgi als Vize-Gemeindepräsident gewählt. Für den durch seine Wahl freiwerdenden Sitz im Gemeinderat wählte die Versammlung Karin Wüthrich neu in die Gemeindeexekutive. Per Jahresende geht die Amtsperiode von Christian Probst-Stucki zu Ende. Er wurde für eine weitere Amtsperiode vom 01.01.2023 – 31.12.2027 wiedergewählt.
Finsterhennen, 01.12.2023
Asiatische Hornisse erkennen und melden
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.
Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. Im angehängten Schreiben des Cercle Exotique Nordwestschweiz und in den Beilagen finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).
Aufruf Meldung Asiatsiche Hornisse
Finsterhennen, 04.05.2023
Steuererklärungsdienst pro Senectute
Kompetent und diskret: Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Unsere Fachpersonen füllen Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus. Wenn Sie nicht mobil sind, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und erledigen das Ausfüllen vor Ort.
Einführung KulturLegi in der Sozialregion Erlach
Finsterhennen ist seit Anfang Jahr Partner der KulturLegi und bietet Menschen mit schmalem Budget Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten und im Gesundheitsbereich.
Folgende Personen sind für ein Ausweis der KulturLegi bezugsberechtigt:
- Sie beziehen öffentliche Sozialhilfe
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen
- Sie leben finanziell eigenständig, müssen jedoch mit dem sozialen Existenzminimum auskommen
Mehr Informationen und wie Sie den KulturLegi-Ausweis beantragen können, finden Sie auf folgender Website: https://www.kulturlegi.ch/kanton-bern/kulturlegi-beantragen/was-ist-die-kulturlegi
Kantonales Energiegesetz - Änderungen
Änderungen, welche für Gebäudebesitzende wissen sollten
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzer*innen sind nachfolgende Informationen wichtig:
Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Notfalltreffpunkt; Information an die Bevölkerung
Die Gemeinde Finsterhennen hat per 01.10.2022 das Konzept «Notfalltreffpunkte Kanton BE» in Betrieb genommen. Die Notfalltreffpunkte (NTP) ermöglichen in Katastrophen oder Notlagen sowie bei einem flächendeckenden Ausfall der Kommunikationsmittel den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung.
In Katastrophen und Notlagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten.
Jeder Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall mit einem orange-blauen Logo gekennzeichnet. Die NTP befinden sich an einem zentralen Standort der Gemeinde, so dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung innert 15 bis 30 Minuten erreichbar sind.
Sollte ein ausserordentliches Ereignis eintreten, wird der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte aufgenommen und via Radio, Fernsehen, Alertswiss oder über Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.
Für die Gemeinde Finsterhennen befindet sich der nächste Notfalltreffpunkt
Zivilschutzanlage / öffentlicher Schutzraum
Brüelmattenweg 4
2577 Finsterhennen
Informationen zu den Notfalltreffpunkten und zur Notfallplanung sind unter www.notfalltreffpunkt.ch ersichtlich oder bei der Wohngemeinde über ein Flugblatt einsehbar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde.
Dienstleistungsangebot von Pro Senectute Kanton Bern
Älter werden wir ein Leben lang. In jeder Lebensphase verändern sich die Fragestellungen. Pro Senectute Kanton Bern kennt die Antworten bei Fragen rund ums Alter!
Hier finden Sie detaillierte Information zum Thema Älterwerden.
Finsterhennen, 16.08.2022
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Zehntenweg 3
2577 Finsterhennen
Telefon 032 396 12 77
E-Mail gemeinde(at)finsterhennen.ch
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Formulare, Dokumente und Flugblätter
Hier finden Sie die wichtigsten Reglemente und Dokumente der Einwohnergemeinde Finsterhennen.