Stimmausschussmitglieder Abstimmungssonntag vom 3. März 2024
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 18. Januar 2024, gestützt auf die Verordnung über die politischen Rechte (PRV), Art. 36 Abs. 1, folgende Personen als Stimmausschussmitglieder für den kommenden Abstimmungssonntag (3. März 2024) gewählt:
- Marcel Bergauer
- Andreas Schneiter
- Christian Probst
Anmeldung für die Tagesschule 2024/2025
Ab sofort können Sie Ihr Kind für die Tagesschulmodule ab August 2024 anmelden.
Bitte machen Sie die Anmeldung online unter www.kibon.ch oder mit den Anmeldeformular bis spätestens am 18. März 2024.
Für Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat gerne telefonisch unter 032 396 12 77 zur Verfügung.
Finsterhennen, 05.02.2024
Steuererklärungsdienst pro Senectute
Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus.
Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Unsere Fachpersonen füllen Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus. Wenn Sie nicht mobil sind, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und erledigen das Ausfüllen vor Ort.
Finsterhennen, 25.01.2024
Energiespartipp
Stromverbrauch Haushaltsgeräte
Wie gewohnt berichten wir über ein spannendes Energiesparthema und geben Ihnen dabei auch einige konkrete Tipps. In diesem Beitrag berichten wir über den Stromverbrauch von Haushaltsgeräten. Dabei konzentrieren wir uns auf die Themen: Stromverbrauch im Haushalt, Effizienz von Haushaltsgeräten und Sparpotential.
Stromverbrauch eines typischen Schweizer Haushalts
In der Schweiz verbraucht ein Haushalt pro Jahr im Durchschnitt 5‘000 kWh Strom – dies entspricht ungefähr der Jahresproduktion von 16 Solarmodulen. Jedoch treiben Gebäude mit übermässigem Stromverbrauch (Elektrodirektheizung oder elektrische Wassererwärmung mit Elektroboiler) diesen Schnitt in die Höhe.
Einfamilienhäuser (EFH) weisen generell einen um 20–30% höheren Stromverbrauch pro Person auf wie Mehrfamilienhäuser (MFH). Dies, weil bei EFH die gesamte Gebäudetechnik für nur eine Wohnung benötigt wird und die Haushaltsgeräte meist grösser ausgelegt sind. Die Abbildung 1 zeigt den typischen Haushalts-Stromverbrauch von Mehrfamilienhaus-Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Abbildung 1: Stromverbrauch nach Wohnobjekt in kWh pro Jahr (EnergieSchweiz, 2021a)
Wie sich der Stromverbrauch im typischen Schweizer Haushalt verteilt, wird in der Abbildung 2 gezeigt, wobei ein zwei-Personen-Haushalt im MFH mit einem typischen Stromverbrauch von 2'190 kWh verwendet wurde.
Abbildung 2: Aufteilung des typischen Haushalt-Stromverbrauchs (EnergieSchweiz, 2021)
Am meisten Strom wird demnach fürs Kochen, Spülen, Kühlen und die Unterhaltungs- und Büroelektronik verwendet, welche zusammen rund die Hälfte des Stromverbrauchs ausmachen. Die Beleuchtung sowie diverse Kleingeräte weisen mit einem Anteil von je 10% den anteilsmässig geringsten Stromverbrauch auf (EnergieSchweiz, 2021).
Effizienz von Haushaltsgeräten
Der Stromverbrauch im Haushalt kann reduziert werden, indem Geräte bei Nichtgebrauch ausgeschaltet werden, die Geräte effizient genutzt werden oder indem energieeffiziente Geräte verwendet werden. Die Effizienz des Gerätes ist umso wichtiger, je höher dessen Anteil am jährlichen Stromverbrauch ist – also vor allem bei den Küchengeräten, der Büro- und Unterhaltungselektronik, sowie Waschmaschine und Trockner.
In der Schweiz müssen bestimmte elektrische Geräte mit einer Energieetikette versehen werden. Diese gibt Auskunft über den Energieverbrauch und wichtige technische Daten. Im Zentrum der Etikette stehen die farbigen Pfeile, welche die Effizienzklasse des Gerätes repräsentieren. Früher gab es in der Schweiz die Effizienzklassen A+++ bis D, welche im März 2021 im Zuge einer Vereinheitlichung auf die Klassen A bis G angepasst wurden, wie die Abbildung 3 zeigt.
Abbildung 3: Alte und neue Effizienzklassen (seit 2021) in der Schweiz
Die Abbildung 4 zeigt das Einsparpotenzial und den Mehrverbrauch diverser Haushaltsgeräte gegenüber der Referenzklasse A. Dabei gilt es zu beachten, dass sich die Tabelle noch auf die alten Effizienzklassen bezieht–je nach Alter des Gerätes entspricht die Klasse A+++ neu der Klasse A.
Abbildung 4: Einsparpotenziale und Mehrverbrauch gegenüber der Referenzklasse A (EnergieSchweiz, 2021)
Es zeigt sich, dass vor allem bei den grösseren Verbrauchern wie Kühl- und Gefriergeräte, Tumbler, Backofen und dem Fernseher viel Strom eingespart werden kann, wenn ein effizientes Gerät verwendet wird. Die Website topten.ch bietet eine Übersicht der energieeffizientesten Produkte der Schweiz, welche als Einkaufshilfe genutzt werden kann.
Beim Kauf eines neuen Gerätes oder dessen Ersatz zählt nicht nur der Anschaffungspreis, denn es sind auch die langfristig anfallenden Energiekosten für Strom (und Wasser) miteinzurechnen. Die Kosteneinsparungen sind jeweils abhängig von der Effizienz des bisherigen, und derjenigen des neuen Gerätes sowie dem Strompreis. Die Abbildung 5 veranschaulicht beispielhaft die jährlichen Einsparungen bei der Verwendung von effizienteren Geräten aus dem Jahr 2012 mit solchen aus 2002, um einen ungefähren Kostenrahmen aufzuzeigen.
Geräte effizient nutzen
Auch mit der effizienten Nutzung von neuen wie auch alten Haushaltsgeräten kann viel Strom und Geld gespart werden. EnergieSchweiz beschreibt die besten Spartipps in der Broschüre «Energieeffizienz im Haushalt» sowie im gleichnamigen Ratgeber, welche auf der folgenden Seite verlinkt sind und kostenlos heruntergeladen werden können.
Abbildung 5: Kosteneinsparungen durch effizientere Geräte aus 2012 im Vergleich zu Geräten aus 2002
Weiterführende Literatur mit nützlichen Tipps:
EnergieSchweiz: Energie-Effizienz im Haushalt, verfügbar unter https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/7386
EnergieSchweiz, 2021: Energie-Effizienz im Haushalt, verfügbar unter https://www.ewz.ch/dam/ewz/Privatkunden/Strom/Stromsparen/Ratgeber_Energieeffizienz_Haushalt.pdf
Quelle:
Energieberatung Seeland
Postfach
3000 Bern
032 322 23 53
info@energieberatung-seeland.ch
Finsterhennen, 15.01.2024
Sperrgutvignette mit Sicherheitsstanzung
Aufgrund von verschiedenen Rückmeldungen, dass Sperrgutvignetten ab bereitgestelltem Abfall abgetrennt und wiederverwendet wurden, hat die Müve entschieden, die Vignetten mit einer Sicherheitsstanzung zu versehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Finsterhennen, 21.12.2023
Aus den Verhandlungen der Gemeindeversammlung vom 29.11.2023
45 Stimmberechtigte oder 14% der stimmberechtigten Bevölkerung beschlossen einstimmig und ohne Diskussion das unbestrittene Budget 2024 mit einem Defizit im Allgemeinen Haushalt von
CHF 79'010.00. Die Steueranlage bleibt mit 1,8 und der Liegenschaftssteueransatz mit 1,5 o/oo gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Diskussionslos beschloss die Versammlung auch die Einsetzung der BDO AG in Biel als Revisionsstelle für die Dauer vom 01.01.2024 bis 31.12.2027.
Die Änderung des Anhangs I des Personalreglements vom 7. Dezember 2011 mit der Schaffung einer Stelle als Hauswart/in (technischer Dienst) wurde ohne weitere Einwände angenommen genauso wie die Totalrevision des Anhangs II mit der Anpassung von diversen Entschädigung.
Weiter beschloss die Versammlung das Aufgabenübertragungsreglement im Bereich Friedhof- und Bestattungswesen. Die Gemeindeverwaltung Siselen soll zukünftig die Dienstleistungen als Sitzgemeinde erbringen.
Für einen Teil des 5köpfigen Gemeinderates galt es per Ende 2023 infolge Ablauf der Amtsdauern für die neue Amtsdauer vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 Wahlen vorzunehmen. Das neue Gemeindepräsidium musste nach Stimmengleichheit im ersten Wahlgang zwischen Marcel Bergauer und Bernhard Bürgi im Los entschieden werden. Das Losglück ging an Marcel Bergauer. Er löst Marie-Theres Meier ab, die sich nach 9 Amtsjahren nicht mehr zur Wiederwahl stellt.
Für die weiteren Sitze gab es nur den Einervorschlag des Gemeinderates. So wurde Bernhard Bürgi als Vize-Gemeindepräsident gewählt. Für den durch seine Wahl freiwerdenden Sitz im Gemeinderat wählte die Versammlung Karin Wüthrich neu in die Gemeindeexekutive. Per Jahresende geht die Amtsperiode von Christian Probst-Stucki zu Ende. Er wurde für eine weitere Amtsperiode vom 01.01.2023 – 31.12.2027 wiedergewählt.
Finsterhennen, 01.12.2023
Asiatische Hornisse erkennen und melden
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.
Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. Im angehängten Schreiben des Cercle Exotique Nordwestschweiz und in den Beilagen finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).
Aufruf Meldung Asiatsiche Hornisse
Finsterhennen, 04.05.2023
Steuererklärungsdienst pro Senectute
Kompetent und diskret: Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Unsere Fachpersonen füllen Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus. Wenn Sie nicht mobil sind, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und erledigen das Ausfüllen vor Ort.
Einführung KulturLegi in der Sozialregion Erlach
Finsterhennen ist seit Anfang Jahr Partner der KulturLegi und bietet Menschen mit schmalem Budget Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten und im Gesundheitsbereich.
Folgende Personen sind für ein Ausweis der KulturLegi bezugsberechtigt:
- Sie beziehen öffentliche Sozialhilfe
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen
- Sie leben finanziell eigenständig, müssen jedoch mit dem sozialen Existenzminimum auskommen
Mehr Informationen und wie Sie den KulturLegi-Ausweis beantragen können, finden Sie auf folgender Website: https://www.kulturlegi.ch/kanton-bern/kulturlegi-beantragen/was-ist-die-kulturlegi
Kantonales Energiegesetz - Änderungen
Änderungen, welche für Gebäudebesitzende wissen sollten
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzer*innen sind nachfolgende Informationen wichtig:
Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Notfalltreffpunkt; Information an die Bevölkerung
Die Gemeinde Finsterhennen hat per 01.10.2022 das Konzept «Notfalltreffpunkte Kanton BE» in Betrieb genommen. Die Notfalltreffpunkte (NTP) ermöglichen in Katastrophen oder Notlagen sowie bei einem flächendeckenden Ausfall der Kommunikationsmittel den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung.
In Katastrophen und Notlagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten.
Jeder Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall mit einem orange-blauen Logo gekennzeichnet. Die NTP befinden sich an einem zentralen Standort der Gemeinde, so dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung innert 15 bis 30 Minuten erreichbar sind.
Sollte ein ausserordentliches Ereignis eintreten, wird der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte aufgenommen und via Radio, Fernsehen, Alertswiss oder über Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.
Für die Gemeinde Finsterhennen befindet sich der nächste Notfalltreffpunkt
Zivilschutzanlage / öffentlicher Schutzraum
Brüelmattenweg 4
2577 Finsterhennen
Informationen zu den Notfalltreffpunkten und zur Notfallplanung sind unter www.notfalltreffpunkt.ch ersichtlich oder bei der Wohngemeinde über ein Flugblatt einsehbar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde.
Dienstleistungsangebot von Pro Senectute Kanton Bern
Älter werden wir ein Leben lang. In jeder Lebensphase verändern sich die Fragestellungen. Pro Senectute Kanton Bern kennt die Antworten bei Fragen rund ums Alter!
Hier finden Sie detaillierte Information zum Thema Älterwerden.
Finsterhennen, 16.08.2022
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Zehntenweg 3
2577 Finsterhennen
Telefon 032 396 12 77
E-Mail gemeinde(at)finsterhennen.ch
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Formulare, Dokumente und Flugblätter
Hier finden Sie die wichtigsten Reglemente und Dokumente der Einwohnergemeinde Finsterhennen.