Hauskehricht
Die Entsorgung des Hauskehrichts erfolgt durch die Marti Logistik AG, Kallnach, ordentlicherweise immer am Donnerstag. Es gelten folgende Regelungen:
- Der Hauskehricht ist in fest verschnürten, offiziellen Säcken der MÜVE oder mit offizieller Vignette gekennzeichneten Säcken in den von der Einwohnergemeinde bereitgestellten Containern zu entsorgen. Kleinsperrgut bis höchstens 1 m Länge und 50 cm Durchmesser ist in fest verschnürten Bündeln oder wetterfesten und soliden Gefässen bereitzustellen und mit den offiziellen Vignetten genügend zu taxieren.
- Es gelten die hier planmässig dargestellten Containerstandorte und die dazugehörigen Containerzuteilungen. Die für die einzelnen Liegenschaften bezeichneten Containerzuteilungen sind verbindlich und strikte zu beachten. Es besteht bezüglich Containerzuteilung also kein Wahlrecht. Achtung: Die Bewohner/innen der Liegenschaften Hauptstrasse 40 und 42 entsorgen ihren Hauskehricht über die 3 bei der Liegenschaft 42 stationierten Container. Ein neuer Zuteilungsplan ist in Arbeit.
- Speziell ist zu beachten, dass der Containerstandort bei den Liegenschaften Hauptstrasse 24 und 26 für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist und nur für diese beiden Liegenschaften gilt (im Plan als «Privat» bezeichnet).
- Sollten Container bereits vor dem Abfallsammeltag (ordentlicherweise am Donnerstag) überfüllt angetroffen werden, dürfen Säcke und Gebinde nicht vor dem Abfuhrtag zu den Containern gestellt werden.
- Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für den Hauskehricht. Die anderen Regelungen rund um die Grüngutentsorgung und die Separatsammlungen bei der Abfallsammelstelle am Moosweg bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Formulare und Dokumente
Hier finden Sie die wichtigsten Reglemente und Dokumente der Einwohnergemeinde Finsterhennen.